Honorar

Bei Auftragserteilung vereinbaren die Parteien in einem Gutachtervertrag das Honorar für die zu erbringenden Sachverständigenleistungen. Da in der Regel der erforderliche Aufwand für die Untersuchungen und die Erstattung des Gutachtens erst im Laufe der Bearbeitung erkennbar wird, kann ein Angebot zu einem Festpreis nur in Ausnahmefällen gemacht werden. Üblicherweise erfolgt eine Vergütung nach Aufwand im Rahmen der Stundensätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI. Stundensätze, Fahrtkosten und Auslagen werden dabei im Vertrag vereinbart. Der Zeitrahmen kann abgeschätzt und ggf. ein Honorarlimit festgelegt werden.

Wenn Sie Interesse an einer Beauftragung haben, werde ich Ihnen gern ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

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