Energieausweis

Was bei Kühlschränken oder Waschmaschinen selbstverständlich ist, soll künftig auch für Gebäude gelten: Wohnhäuser werden ab 2008, Gewerbeimmobilien ab 2009, hinsichtlich ihrer Energieeffizienz nach einem einheitlichen Schema bewertet und klassifiziert. Die bundesweite Einführung des Energieausweises schafft erstmals eine Vergleichsbasis für den Energiebedarf und Betriebskosten. Davon profitieren Eigentümer, Käufer und Mieter gleichermaßen, bei der Vermarktung von Immobilien ebenso wie bei Kauf- und Mietentscheidungen. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Der Energieausweis ist bereits seit 2002 obligatorisch für Neubauten. Die novellierte Energieeinsparverordnung weitet diese Pflicht auf bestehende Gebäude aus.

Als Faustregel gilt: Bestandsgebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen, unterliegen künftig ebenfalls der Ausweispflicht. Das selbstgenutzte Eigenheim ist nicht betroffen. Der Energieausweis bietet Vorteile, Chancen und Herausforderungen. Er erfasst die energetische Bilanz eines Gebäudes und dokumentiert den Gesamtzustand. Außerdem gibt der Energieausweis wertvoll Hinweise bei der Bewertung der Immobilie und zeigt auf, ob Renovierungen nötig sind, um den Energieverbrauch zu senken. Er ist damit ein wichtiges Dokument zur Gebäudetransparenz.