Energieausweis - Zwei Varianten: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Die Energiesparverordnung lässt den Energieausweis für bestehende Gebäude in zwei Varianten zu. Die eine Variante orientiert sich am Energiebedarf eines Gebäudes, die andere basiert auf den durchschnittlichen Verbrauchswerten für Heizung und Warmwasserbereitung der vergangenen Jahre.
Die Unterschiede sind gravierend. Während für den Bedarfausweis der Ist-Zustand des Gebäudes, einzelner Bauteile und der Anlagentechnik ermittelt wird, sind für den Verbrauchausweis die vom jeweiligen Nutzer abhängigen Verbrauchsdaten entscheidend. Zwar weisen beide Ausweisvarianten einen Kennwert kWh pro m² pro Jahr aus, Bedarfs- und Verbrauchsausweis machen aber im Ergebnis qualitativ sehr unterschiedliche Aussagen.