Energieausweis - Schrittweise Einführung

Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) am 1. Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude Energieausweise auszustellen.

1. Juli 2008 für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965

1. Januar 2009 für spätere errichtete Gebäude

1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude.

Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 Pflicht.