Energieberatung - Welche Gebäude kommen in Frage?

1. Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.

2. Die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer) beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein.

3. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden.