Energieberatung - Wie wird die Energieberatung gefördert?

Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird für ein Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175,- € und für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250,- € als Festbetrag gezahlt. Im Beratungsbericht sind einige Punkte zwingend vorschrieben, damit der Zuschuss ausgezahlt wird. Die darüber hinausgehenden Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer zu tragen.

Fördermittel zur energetischen Gebäudesanierung siehe hier.