Die Leistungen von ArchitektInnen werden nach § 15 
der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI)" in neun Leistungsphasenfür Planung und 
Ausführung von Gebäuden untergliedert und in ihrem 
Umfang genau beschrieben.
Alle einzelnen Leistungsphasen ergeben in Ihrer 
Summe 100% der Architektenleistung.
Die Höhe des Architektenhonorars wird ermittelt aus:            
            	1. der durch die ArchitektInnen ausgeführte Leistungen 
gemäß den in der Tabelle dargestellten 
Leistungsphasen.
2. in Bezug auf die anrechenbaren Nettobaukosten 
(Summe der Bau- und Ausbaukosten)
3. der Schwierigkeit der Bauaufgabe (hierbei gibt es 
eine feste Einteileung nach Gebäudearten, deren 
Ausstattungs- und Bauschwierigkeit) gemäß den 
fünf Honorarzonen nach HOAI.
Leistungsphasen nach HOAI im Überblick            
    